BGer 1C_213/2025
AbgewiesenEntscheid vom 04.06.2026 · Kanton SZ
Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Anwendung eines Korrekturfaktors ist rechtmässig, wenn die beantragte Sendeleistung im Standortdatenblatt eingehalten wird und die Anlagegrenzwerte der NISV gewahrt bleiben.
BGer 1C_213/2025 vom 04.06.2026 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_39/2025 · 04.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden…BGer 1C_535/2025 · 01.09.2026 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwach…BGer 1C_19/2025 · 24.08.2026 · AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandort…BGer 1C_31/2026 · 24.08.2026 · AbgewiesenDie vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine …BGer 1C_501/2025 · 06.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sicherge…BGer 1C_455/2025 · 07.07.2026 · Teilweise gutgeheissenDie Sportanlage Seefeld in Sarnen ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV. Für adaptive Mobilfunkanlagen genügt die Angabe des adaptiven Betri…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Mobilfunk / NIS · 126 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Mobilfunk / NIS.Baubewilligung · 1519 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.