BGer 1C_222/2015
AbgewiesenEntscheid vom 26.01.2016 · Kanton SZ
Ein im geschützten Flachmoor geplanter Wanderweg mit Sichtblende ist mit Art. 78 Abs. 5 BV und der Flachmoorverordnung vereinbar, wenn er dem Moorschutz dient, insbesondere durch Eliminierung schutzzielwidriger Trampelpfade. Die Ausweitung des Schutzperimeters auf eine Parzelle mit gleichwertiger Flachmoorvegetation ist…
BGer 1C_222/2015 vom 26.01.2016 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_239/2025 · 06.07.2026 · AbgewiesenDer Ersatz von mehr als der Hälfte der tragenden Pfähle eines Bootsstegs in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung überschreitet den Rahmen des zulässigen Unterhalts oder de…BGer 1C_580/2024 · 22.05.2026 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erschliessung und dem Schutz des BLN-Objekts 'Maderanertal - Fellital' scheiterte an unvollständigen Abklärungen zur…BGer 1C_194/2024 · 01.05.2026 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Hochwasserschutz, Gewässerrevitalisierung und dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen fällt zugunsten der gesetzlich gebotenen Ziele aus, da diese standor…BGer 1C_176/2025 · 31.03.2026 · AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zu einer Weilerzone i.S.v. Art. 33 RPV ist bundesrechtskonform, wenn sie dem Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen dient und keine w…BGer 1C_292/2025 · 31.03.2026 · AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zur kantonalen Weilerzone (Art. 33 RPV) als Nichtbauzone ist bundesrechtskonform, wenn die Siedlung trotz Anzahl bewohnter Gebäude k…BGer 1C_502/2024 · 15.12.2025 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt relative Standortgebundenheit und eine umfassende Interessenabwägung voraus. Die Vor…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Moorlandschaft · 33 EntscheideMoore und Moorlandschaften: absoluter Schutz nach Art. 78 Abs. 5 BV und Schutzziele der Moorlandschaftsverordnung.BLN · 90 EntscheideLandschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN): ungeschmälerte Erhaltung und Bundesaufgabe.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.