BGer 1C_251/2020
AbgewiesenEntscheid vom 08.11.2021
Die Vorinstanz hat bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen zur Luftreinhaltung die widerstreitenden Interessen (Schutz vor Staubimmissionen vs. Betriebsfreiheit der Anlage) summarisch geprüft und die Beschränkung auf die bewilligte Jahresmenge (66'000 Tonnen) als verhältnismässig erachtet; eine zusätzliche Einschränkung der…
BGer 1C_251/2020 vom 08.11.2021 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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