BGer 1C_373/2020
AbgewiesenEntscheid vom 16.02.2021 · Kanton GR
Die Zonenkonformität einer Altholzschredderanlage in einer kommunalen Gewerbezone ist nach kommunalem Recht zu beurteilen; eine restriktive Auslegung des Begriffs 'Produktionsbetrieb' durch die Gemeinde ist nicht willkürlich, wenn sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und ein klarer Beurteilungsspielraum besteht.
BGer 1C_373/2020 vom 16.02.2021 (Abgewiesen)
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