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BGer 1C_391/2022

Gutgeheissen

Entscheid vom 03.05.2023 · Kanton LU

Eine Gemeindeinitiative, die eine behördenverbindliche Zielvorgabe für die Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme ab 2030 enthält, ist nicht allein wegen potenzieller Kosten für Eigentümer:innen ungültig, sofern sie mit übergeordnetem Recht vereinbar ist und eine angemessene Ausführungsregelung möglich erscheint.

BGer 1C_391/2022 vom 03.05.2023 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.