BGer 1C_410/2022
AbgewiesenEntscheid vom 04.12.2023 · Kanton VD
Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer Parzelle ist rechtmässig, wenn sie der Vermeidung von Planungshemmnissen dient und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone.
BGer 1C_410/2022 vom 04.12.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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