BGer 1C_451/2023
AbgewiesenEntscheid vom 02.07.2024 · Kanton LU
Ein Neubauprojekt in einer Weilerzone ist mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig, wenn die kantonale Gesetzgebung die Weilerzone dem Nichtbaugebiet zuweist und nur untergeordnete bauliche Massnahmen zulässt.
BGer 1C_451/2023 vom 02.07.2024 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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