BGer 1C_48/2022
AbgewiesenEntscheid vom 29.03.2023
Die Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.
BGer 1C_48/2022 vom 29.03.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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