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BGer 1C_524/2021

Nichteintreten

Entscheid vom 01.11.2022 · Kanton TG

Die Beschwerden gegen einen Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts sind unzulässig, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführer keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dartun.

BGer 1C_524/2021 vom 01.11.2022 (Nichteintreten)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.