BGer 1C_551/2016
AbgewiesenEntscheid vom 15.01.2018 · Kanton VD
Das System des Flurbereinigungsverbands mit realer Ausgleichung (péréquation réelle) bleibt auch nach Inkrafttreten der LAT-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 5 Abs. 1bis LAT) bundesrechtskonform. Die Mehrwertsteuer nach Art. 5 Abs. 1bis LAT schliesst andere kompensatorische Massnahmen wie die reale Ausgleichung nicht aus.
BGer 1C_551/2016 vom 15.01.2018 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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