BGer 1C_570/2016
AbgewiesenEntscheid vom 22.08.2017 · Kanton NW
Das Verbot der mehrfachen Ausnützung einer Parzelle nach kantonalem Recht findet keine Anwendung, wenn die abgetrennten Parzellen in unterschiedlichen Zonen (Bauzone vs. Nichtbauzone) liegen und die Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche sich nur auf die Fläche innerhalb der Bauzone bezieht.
BGer 1C_570/2016 vom 22.08.2017 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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