BGer 1C_582/2023
AbgewiesenEntscheid vom 23.06.2025 · Kanton ZH
Die Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Abstandsvorschriften zu privaten Erschliessungsflächen eingehalten werden, der Umbau im Rahmen der erweiterten Besitzstandsgarantie zulässig ist und das Grundstück hinreichend erschlossen ist.
BGer 1C_582/2023 vom 23.06.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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