Startseite
Startseite
← Urteilssuche

BGer 1C_639/2019

Nichteintreten

Entscheid vom 25.08.2020 · Kanton BE

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer die zweite, selbstständige Begründung des Verwaltungsgerichts nicht rechtsgenügend anfechtet und die Rügen gegen die Hauptbegründung unbegründet sind.

BGer 1C_639/2019 vom 25.08.2020 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_428/2024 · 01.06.2026 · GutgeheissenDie Richtplanfestsetzung für das Kiesabbaugebiet Tagelswangen genügt den Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 RPG nicht, da keine transparente, stufengerechte Standortevaluation mit Int…BGer 1C_691/2024 · 01.06.2026 · AbgewiesenEin Plan partiel d'affectation (PPA) für eine Deponie Typ A muss in der kantonalen Richtplanung verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt …BGer 1C_46/2025 · 27.04.2026 · AbgewiesenDie Festlegung von Grünflächen in einem kommunalen Nutzungsplan innerhalb der Bauzone kann auch ohne ISOS-Eintrag gerechtfertigt sein, wenn ein regionaler Schutzbedarf besteht und …BGer 1C_327/2025 · 14.04.2026 · AbgewiesenVariationen eines Nutzungsplans (PR-NQC) mit Anpassungen des Strassennetzes (Kalibrierung, Rotunde) verletzen weder das Eigentumsrecht noch das Willkürverbot, sofern sie auf einem …BGer 1C_328/2025 · 14.04.2026 · AbgewiesenDie Anpassung eines Nutzungsplans an geänderte kantonale Rechtsgrundlagen (LST) und die Aufhebung des fakultativen Quartierplans für einen Teilbereich (B2b Süd) sind rechtmässig, w…BGer 1C_444/2025 · 02.04.2026 · AbgewiesenEine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Person in einer Rechtsmittelinstanz mit gleicher Kognition die Mö…
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Gestaltungsplan · 279 EntscheideGestaltungs- und Quartierpläne: Abweichungen von der Regelbauweise, Qualität, Interessen der Anstösser.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.