Einzonung
Eine Einzonung liegt vor, wenn Flächen aus der Landwirtschaftszone oder einer anderen Nichtbauzone neu der Bauzone zugewiesen werden. Einzonungen unterliegen seit der RPG-Revision 2014 besonders strengen Voraussetzungen. Sie erfordern den Nachweis des Bedarfs, eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV, die Kompensation von Fruchtfolgeflächen und die Entrichtung des Mehrwertausgleichs. Seit RPG1 sind Einzonungen nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
Verwandte Begriffe
Praxisbeispiele
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