BGer 1C_98/2022
AbgewiesenEntscheid vom 12.06.2024
Der Verzicht auf die Unterschutzstellung eines atypischen Baumeisterhauses ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz eine hinreichende Anzahl vergleichbarer, bereits geschützter Objekte nachweist und die Interessenabwägung nachvollziehbar durchführt.
BGer 1C_98/2022 vom 12.06.2024 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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