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BGer 1C_111/2025

Abgewiesen

Entscheid vom 30.01.2026 · Kanton BL

Ein schutzwürdiges Interesse für ein Gesuch um Unterschutzstellung von Kulturgütern liegt nur vor, wenn ein unmittelbarer, persönlicher Nutzen oder die Vermeidung eines konkreten Nachteils dargelegt wird; ein bloss gesellschaftliches oder mittelbares Interesse genügt nicht.

BGer 1C_111/2025 vom 30.01.2026 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.