BGer 1C_150/2012
GutgeheissenEntscheid vom 06.03.2013
Die unterbliebene Eröffnung einer Baubewilligung gegenüber einem beschwerdeberechtigten Dritten (VCS) führt nicht automatisch zur Rechtzeitigkeit einer nachträglichen Beschwerde; vielmehr ist nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) zu prüfen, ob der Dritte bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Bewilligung gehalten war, sich zu…
BGer 1C_150/2012 vom 06.03.2013 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
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