BGer 1C_173/2020
GutgeheissenEntscheid vom 24.03.2021
Die Interessenabwägung muss die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde als Ausdruck ihrer Autonomie (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 22 KRG) und die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme (Art. 36 BV, Art. 94 KRG) umfassend berücksichtigen. Eine Duldungsverfügung setzt eine hinreichende Begründung der Gleichbehandlung im Unrecht oder…
BGer 1C_173/2020 vom 24.03.2021 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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