BGer 1C_20/2016
AbgewiesenEntscheid vom 06.07.2016 · Kanton BS
Die Baubewilligung für einen zonenkonformen Umbau und Dachausbau ist rechtmässig, wenn die Lärmschutzvorschriften (Art. 21 USG, Art. 32 LSV) durch Auflagen sichergestellt sind und die ästhetische Gestaltung gemäss kantonalem Recht (§ 58 BPG) eine gute Gesamtwirkung erzielt.
BGer 1C_20/2016 vom 06.07.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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