BGer 1C_258/2018
AbgewiesenEntscheid vom 11.12.2018 · Kanton BE
Eine zweite Betriebsleiterwohnung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Wohnraum für die betriebliche Bewirtschaftung unentbehrlich ist; eine schematische Beurteilung nach Betriebsgrösse ist unzulässig.
BGer 1C_258/2018 vom 11.12.2018 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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