BGer 1C_336/2018
NichteintretenEntscheid vom 31.08.2018 · Kanton TI
Ein Gemeinde-Rekurs gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn die Gemeinde ihre Legitimation nicht auf ihre verfassungsmässige Autonomie oder eine spezifische Rechtsverletzung stützt, sondern bloss allgemeine Interessen geltend macht.
BGer 1C_336/2018 vom 31.08.2018 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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