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BGer 1C_348/2017

Abgewiesen

Entscheid vom 21.02.2018 · Kanton LU

Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbilds oder von Schutzobjekten nach NHG vorliegt.

BGer 1C_348/2017 vom 21.02.2018 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.