BGer 1C_378/2016
AbgewiesenEntscheid vom 04.01.2017 · Kanton FR
Der Déklassement einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn er auf objektiven Kriterien und einer verhältnismässigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 LAT und Art. 3 OAT basiert. Die Aktualität der Bedarfsberechnung ist nicht ständig zu prüfen, und der Faktor zur Dimensionierung der Bauzone darf…
BGer 1C_378/2016 vom 04.01.2017 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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