BGer 1C_381/2025
AbgewiesenEntscheid vom 03.02.2026 · Kanton SZ
Die Auslegung einer kommunalen Zonenbestimmung, wonach in der Wohnzone W2 Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser die Regel sind, ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf nachvollziehbare planerische Erwägungen stützt. Die Planungsgrundsätze des RPG sind primär im Nutzungsplanverfahren zu verfolgen.
BGer 1C_381/2025 vom 03.02.2026 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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