BGer 1C_409/2024
NichteintretenEntscheid vom 29.12.2025 · Kanton SZ
Aufschiebende Bedingungen in Baubewilligungen führen dazu, dass das Verfahren als noch nicht abgeschlossen gilt, wenn die Bedingungen Umsetzungsspielraum belassen. Gegen solche Zwischenentscheide ist die Beschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig.
BGer 1C_409/2024 vom 29.12.2025 (Nichteintreten)
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