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BGer 1C_488/2015

Abgewiesen

Entscheid vom 24.08.2016

Die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und zonenkonformer baulicher Nutzung fällt zugunsten der kommunalen Nutzungsplanung aus, sofern diese die Schutzanliegen des ISOS angemessen umsetzt und keine krassen Widersprüche bestehen.

BGer 1C_488/2015 vom 24.08.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.