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BGer 1C_496/2023

Gutgeheissen

Entscheid vom 03.11.2025 · Kanton SG

Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf nur erteilt werden, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nachweisbar ist. Fehlt dieser Nachweis aufgrund unvollständiger Akten, ist der Entscheid aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückzuweisen.

BGer 1C_496/2023 vom 03.11.2025 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.