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BGer 1C_504/2020

Abgewiesen

Entscheid vom 04.03.2022 · Kanton VS

Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Bewilligung für den Bau eines Chalets mit zwei Wohnungen in einer Wohnzone, da die Vorinstanz die kommunalen Bauvorschriften nicht willkürlich angewendet hat und keine übermässige Beeinträchtigung der Nachbarinteressen vorliegt.

BGer 1C_504/2020 vom 04.03.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.