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BGer 1C_522/2023

Abgewiesen

Entscheid vom 23.08.2024 · Kanton GR

Die Umnutzung eines Veloraums in eine öffentlich zugängliche Servicestation für Sportgeräte mit Vermietung und Verkauf in der Touristikzone A (Baubereich Hotel) ist nicht zonenkonform, wenn die Nutzung über die zum Hotel gehörende Infrastruktur hinausgeht und nicht ausschliesslich Hotelgästen vorbehalten ist.

BGer 1C_522/2023 vom 23.08.2024 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.