BGer 1C_546/2022
AbgewiesenEntscheid vom 31.03.2023 · Kanton ZH
Die Vorinstanz hat zu Recht offen gelassen, ob die Inventarentlassung der abzubrechenden Gebäude rechtmässig war, da die Beschwerdeführerin keine konkreten Anhaltspunkte für deren Schutzwürdigkeit nach kantonalem Recht substanziiert dargelegt hat. Die Heilung von Mängeln durch Nebenbestimmungen ist zulässig, wenn diese untergeordnet…
BGer 1C_546/2022 vom 31.03.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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