BGer 1C_550/2018
AbgewiesenEntscheid vom 19.11.2019 · Kanton GE
Die Schaffung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT zur Vorbereitung einer Densifizierung in einer Villenzone ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Wohnungsmangel) und Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig, auch wenn die betroffenen Parzellen bereits bebaut sind.
BGer 1C_550/2018 vom 19.11.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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