BGer 1C_554/2018
AbgewiesenEntscheid vom 05.08.2019 · Kanton TG
Die Bewilligung einer Wohnnutzung in einer Gewerbezone ist unzulässig, wenn sie nicht betrieblich an den Standort gebunden ist. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nur unter strengen Voraussetzungen, die hier nicht erfüllt sind.
BGer 1C_554/2018 vom 05.08.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_39/2025 · 04.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden…BGer 1C_535/2025 · 01.09.2026 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwach…BGer 1C_174/2026 · 27.08.2026 · AbgewiesenDie Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische …BGer 1C_19/2025 · 24.08.2026 · AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandort…BGer 1C_31/2026 · 24.08.2026 · AbgewiesenDie vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine …BGer 1C_710/2025 · 17.08.2026 · AbgewiesenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, inde…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Baubewilligung · 1519 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.Umnutzung / Zweckänderung · 148 EntscheideEntscheide zum Planungsanlass Umnutzung / Zweckänderung.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.