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BGer 1C_60/2020

Abgewiesen

Entscheid vom 25.11.2020 · Kanton SO

Eine Überprüfung von Nutzungsplänen gemäss Art. 21 Abs. 2 RPG ist bereits geboten, wenn sich die Verhältnisse seit der Planfestsetzung geändert haben, diese Veränderung die für die Planung massgebenden Gesichtspunkte betrifft und erheblich ist. Planwidriges Verhalten kann keine Anpassung rechtfertigen, und rechtmässige Zustände sind…

BGer 1C_60/2020 vom 25.11.2020 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.