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BGer 1C_605/2019

Abgewiesen

Entscheid vom 24.09.2020

Die Interessenabwägung zwischen eisenbahnbetrieblichen Belangen (Doppelspurausbau, Kapazitätserhöhung) und kommunalen Erschliessungs- und Verkehrssicherheitsinteressen fällt zugunsten des Vorhabens aus, da flankierende Massnahmen (Auflagen) die negativen Auswirkungen hinreichend kompensieren.

BGer 1C_605/2019 vom 24.09.2020 (Abgewiesen)
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Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.