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Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – 8 Schritte

Die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung für Gemeinden und Planungsbüros: von der Grundlagenerhebung bis zum eingereichten Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

⏱ ca. 4 Stunden (mit Tool) / 2 Tage (manuell)📋 Ergebnis: gerichtsfester Planungsbericht📍 Gültig für alle 26 Kantone
8
Strukturierte Schritte
100+
Vordefinierte Interessen
26
Kantone abgedeckt
Art. 47
RPV-konformer Export
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Planungsanlass und Rechtsgrundlage klären

Definieren Sie, welche Art von Nutzungsplanänderung vorliegt: Einzonung (Nichtbauzone → Bauzone), Umzonung (z.B. W2 → W3), Rückzonung, Gestaltungsplan oder Sondernutzungsplan. Der Planungsanlass bestimmt, welche Rechtsgrundlagen gelten und welche kantonale Genehmigungsbehörde zuständig ist.

Tipp:Bei Einzonungen ist die Anforderungsliste besonders streng (RPG Art. 15, Sachplan FFF, kantonaler Richtplan). Klären Sie früh, ob eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG benötigt wird.
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Perimeter und Parzelle erfassen

Bestimmen Sie Adresse oder Koordinaten (LV95) der Parzelle(n). Erfassen Sie Grundbuchdaten (Grundstücksnummer, Fläche, Eigentümer), aktuelle Nutzungszone laut kommunalem Zonenplan und Plannummern. Ein Kartenausschnitt mit Massstab ist Pflichtbestandteil des Planungsberichts nach Art. 47 RPV.

Tipp:Nutzen Sie map.geo.admin.ch für den Kartenausschnitt und swisstopo.admin.ch/gdp für Koordinatenumrechnung LV95/WGS84. Das Tool übernimmt diese Schritte automatisch.
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Automatische Geodaten-Analyse

Fragen Sie alle planungsrelevanten Geodaten ab: Fruchtfolgeflächen (FFF), Gewässerraum, Gefahrenkarten (Hochwasser, Rutschung, Sturz), Waldabstand, Bundesinventare (BLN, ISOS, IVS), ÖREB-Kataster, ÖV-Güteklassen, Grundwasserschutzzonen, Lärmbelastung, kantonale Schutzobjekte. Jede Betroffenheit ist ein potenzielles Schutzinteresse und muss in der Abwägung erscheinen.

Tipp:Bundesinventarobjekte (BLN, ISOS) verlangen besondere Sorgfalt: Ein Eingriff ist nur bei überwiegendem nationalem Interesse zulässig. Moorlandschaften sind absolut geschützt (Art. 78 Abs. 5 BV) — hier ist keine Abwägung möglich.
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Nutzungsinteressen systematisch erfassen

Erfassen Sie alle Interessen, die für das Planungsvorhaben sprechen: Siedlungsentwicklung nach innen (Verdichtung), Wohnraumbedarf laut kantonalem Richtplan, wirtschaftliche Entwicklung, Erschliessung/Infrastruktur, kommunale Entwicklungsstrategie, öffentliche Bauten, Freizeitnutzung. Belegen Sie jeden Punkt mit Zahlen: Bevölkerungsprognose, Wohneinheitenbedarf, Richtplan-Verweis.

Tipp:Der Nachweis des tatsächlichen Bedarfs (RPG Art. 15 Abs. 1) ist die häufigste Schwachstelle bei Einzonungen. Nutzen Sie kantonale Richtplandaten und ARE-Statistiken als Beleg.
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Schutzinteressen systematisch erfassen

Erfassen Sie alle Schutzinteressen: Kulturlandschutz (FFF, Landwirtschaftszone), Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Naturschutzgebiete), Ortsbildschutz (ISOS), Gewässerschutz (Gewässerraum, Grundwasser), Waldschutz (Waldabstand), Lärmschutz (LSV), Schutz vor Naturgefahren, Denkmalschutz, Bodenschutz. Die EspaceSuisse-Arbeitshilfe listet über 100 Standardinteressen.

Tipp:Unterschätzen Sie Nachbarinteressen nicht: Schattenwurf, Immissionen und Verkehrsbelastung auf angrenzende Parzellen können Beschwerdegründe sein. Kantonale Richtpläne enthalten oft zusätzliche Schutzgebiete.
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Interessen gewichten und bewerten (AHP)

Bewerten Sie jedes Interesse nach Betroffenheit (stark / mittel / schwach), Bedeutung (national / regional / lokal) und Auswirkung des Vorhabens (positiv / neutral / negativ). Führen Sie anschliessend einen paarweisen Vergleich nach dem AHP (Analytic Hierarchy Process, EspaceSuisse-Methodik) durch: Bei jedem Interessenkonflikt wird auf einer Skala von −9 bis +9 bestimmt, welches Interesse überwiegt und um wie viel.

Tipp:Der AHP macht die Abwägung mathematisch nachvollziehbar und damit gerichtsfest. Dokumentieren Sie jede Gewichtungsentscheidung mit Begründung — das Bundesgericht prüft, ob die Begründung schlüssig und vollständig ist.
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Abwägungsentscheid begründen

Halten Sie das Abwägungsergebnis schriftlich fest: Welche Interessen überwiegen und warum? Wurden Alternativen geprüft (besonders bei Eingriffen in FFF, BLN, ISOS)? Wie wurde mit Zielkonflikten umgegangen? Die Begründung muss so vollständig sein, dass die Genehmigungsbehörde und im Beschwerdefall das Verwaltungsgericht den Gedankengang vollständig nachvollziehen können. Nachträgliche Ergänzungen im Beschwerdeverfahren sind unzulässig.

Tipp:Fünf häufige Fehler: (1) Interessen werden nicht erkannt, (2) Begründung fehlt oder ist zu knapp, (3) Alternativen wurden nicht geprüft, (4) Gewichtung wirkt willkürlich, (5) Bericht wird erst nach dem Entscheid verfasst.
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Planungsbericht nach Art. 47 RPV erstellen und einreichen

Erstellen Sie den formellen Planungsbericht nach Art. 47 RPV: Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Ausgangslage (Perimeter, Planungsanlass), Übersicht Interessen, Gewichtungsmatrix, Abwägungsentscheid mit Begründung, Geodaten-Dokumentation (Karten, Tabellen), kantonale Checkliste. Reichen Sie den Bericht zusammen mit dem Zonenplan-Antrag bei der kantonalen Genehmigungsbehörde ein.

Tipp:Prüfen Sie die kantonsspezifischen Anforderungen — viele Kantone haben eigene Checklisten für Planungsberichte. Das Tool enthält die Checklisten für alle 26 Kantone.

Alle 8 Schritte mit KI-Unterstützung

Das Tool führt Sie durch alle 8 Schritte: automatische Geodaten-Analyse, strukturierte Interessenbewertung und gerichtsfester Word-Export nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026 · Quellen: EspaceSuisse-Arbeitshilfe, RPV, Bundesgerichtspraxis