Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – 8 Schritte
Die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung für Gemeinden und Planungsbüros: von der Grundlagenerhebung bis zum eingereichten Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
Planungsanlass und Rechtsgrundlage klären
Definieren Sie, welche Art von Nutzungsplanänderung vorliegt: Einzonung (Nichtbauzone → Bauzone), Umzonung (z.B. W2 → W3), Rückzonung, Gestaltungsplan oder Sondernutzungsplan. Der Planungsanlass bestimmt, welche Rechtsgrundlagen gelten und welche kantonale Genehmigungsbehörde zuständig ist.
Perimeter und Parzelle erfassen
Bestimmen Sie Adresse oder Koordinaten (LV95) der Parzelle(n). Erfassen Sie Grundbuchdaten (Grundstücksnummer, Fläche, Eigentümer), aktuelle Nutzungszone laut kommunalem Zonenplan und Plannummern. Ein Kartenausschnitt mit Massstab ist Pflichtbestandteil des Planungsberichts nach Art. 47 RPV.
Automatische Geodaten-Analyse
Fragen Sie alle planungsrelevanten Geodaten ab: Fruchtfolgeflächen (FFF), Gewässerraum, Gefahrenkarten (Hochwasser, Rutschung, Sturz), Waldabstand, Bundesinventare (BLN, ISOS, IVS), ÖREB-Kataster, ÖV-Güteklassen, Grundwasserschutzzonen, Lärmbelastung, kantonale Schutzobjekte. Jede Betroffenheit ist ein potenzielles Schutzinteresse und muss in der Abwägung erscheinen.
Nutzungsinteressen systematisch erfassen
Erfassen Sie alle Interessen, die für das Planungsvorhaben sprechen: Siedlungsentwicklung nach innen (Verdichtung), Wohnraumbedarf laut kantonalem Richtplan, wirtschaftliche Entwicklung, Erschliessung/Infrastruktur, kommunale Entwicklungsstrategie, öffentliche Bauten, Freizeitnutzung. Belegen Sie jeden Punkt mit Zahlen: Bevölkerungsprognose, Wohneinheitenbedarf, Richtplan-Verweis.
Schutzinteressen systematisch erfassen
Erfassen Sie alle Schutzinteressen: Kulturlandschutz (FFF, Landwirtschaftszone), Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Naturschutzgebiete), Ortsbildschutz (ISOS), Gewässerschutz (Gewässerraum, Grundwasser), Waldschutz (Waldabstand), Lärmschutz (LSV), Schutz vor Naturgefahren, Denkmalschutz, Bodenschutz. Die EspaceSuisse-Arbeitshilfe listet über 100 Standardinteressen.
Interessen gewichten und bewerten (AHP)
Bewerten Sie jedes Interesse nach Betroffenheit (stark / mittel / schwach), Bedeutung (national / regional / lokal) und Auswirkung des Vorhabens (positiv / neutral / negativ). Führen Sie anschliessend einen paarweisen Vergleich nach dem AHP (Analytic Hierarchy Process, EspaceSuisse-Methodik) durch: Bei jedem Interessenkonflikt wird auf einer Skala von −9 bis +9 bestimmt, welches Interesse überwiegt und um wie viel.
Abwägungsentscheid begründen
Halten Sie das Abwägungsergebnis schriftlich fest: Welche Interessen überwiegen und warum? Wurden Alternativen geprüft (besonders bei Eingriffen in FFF, BLN, ISOS)? Wie wurde mit Zielkonflikten umgegangen? Die Begründung muss so vollständig sein, dass die Genehmigungsbehörde und im Beschwerdefall das Verwaltungsgericht den Gedankengang vollständig nachvollziehen können. Nachträgliche Ergänzungen im Beschwerdeverfahren sind unzulässig.
Planungsbericht nach Art. 47 RPV erstellen und einreichen
Erstellen Sie den formellen Planungsbericht nach Art. 47 RPV: Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Ausgangslage (Perimeter, Planungsanlass), Übersicht Interessen, Gewichtungsmatrix, Abwägungsentscheid mit Begründung, Geodaten-Dokumentation (Karten, Tabellen), kantonale Checkliste. Reichen Sie den Bericht zusammen mit dem Zonenplan-Antrag bei der kantonalen Genehmigungsbehörde ein.
Alle 8 Schritte mit KI-Unterstützung
Das Tool führt Sie durch alle 8 Schritte: automatische Geodaten-Analyse, strukturierte Interessenbewertung und gerichtsfester Word-Export nach Art. 47 RPV.
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