Art. 82 LTF
64 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
16%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_743/2025 · 28.07.2026AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass Bauwerke vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Unbelegte Behauptungen zur Bauzeit genügen nicht, selbst bei erleichterter Beweisführung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_712/2024 · 06.01.2026AbgewiesenDie Kompensationspflicht für irreparable Schäden an archäologischem Kulturgut nach Art. 24e LPN kann auch bei fehlerhafter Zuständigkeit der Vorinstanz aufrechterhalten werden, sofern die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das rechtliche Gehör gewahrt wurde.BaubewilligungBGer 1C_594/2025 · 11.11.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Zaun innerhalb der Bauzone unterliegt der vereinfachten Notifikationsverfahren, wenn keine bundes- oder kantonsrechtlichen Normen betroffen sind. Zivilrechtliche Einwände (z. B. Servituten) sind für die öffentlich-rechtliche Baubewilligung irrelevant.BaubewilligungBGer 1C_200/2024 · 13.08.2025GutgeheissenEin Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…BaubewilligungGestaltungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_160/2024 · 11.07.2025AbgewiesenDie vor dem Inkrafttreten der LAT erlassene Nutzungsplanung geniesst keine Vermutungswirkung; die Zone zu bauen ist gemäss Art. 36 Abs. 3 LAT nur für die bereits 1988 weitgehend bebauten Gebiete als provisorisch anzusehen. Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Nutzungsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie…OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_678/2024 · 03.07.2025AbgewiesenDie Surélévation eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone erfüllt nicht die Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG, wenn die ursprüngliche Höhe bereits eine zonenkonforme Nutzung ermöglichte und die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt.Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_20/2025 · 01.07.2025AbgewiesenEin bestehender, langjährig genutzter und von den Anliegern tolerierter privater Zufahrtsweg kann auch ohne formellen Rechtstitel als ausreichend im Sinne von Art. 19 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 lit. b LAT gelten, wenn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und eine Interessenabwägung dies rechtfertigt.BaubewilligungBGer 1C_285/2024 · 02.05.2025AbgewiesenDie Bewilligung eines Bauprojekts in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht bereits dann unzulässig, wenn es nicht allen Merkmalen des Inventars entspricht; vielmehr ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Schutzziele des ISOS berücksichtigt, aber nicht absolut gesetzt werden.BaubewilligungBGer 1C_670/2024 · 23.04.2025AbgewiesenDie Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Innenverdichtung (Art. 1 Abs. 1 und 2 LAT) und dem Schutz des Quartiercharakters ist nicht willkürlich, wenn der betroffene Perimeter heterogen bebaut ist und ein Densifizierungspotenzial aufweist. Die Zuständigkeit für die Annahme eines Quartierplans liegt beim kommunalen…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_14/2023 · 13.03.2025AbgewiesenEin Bauprojekt in der Altstadt von Aubonne (VD) kann trotz Einhaltung der zonenrechtlichen Vorgaben aufgrund mangelnder architektonischer Integration und Beeinträchtigung des ISOS-Schutzguts verweigert werden. Die kantonale Beurteilung der Ästhetik und des Denkmalschutzes ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich ist.BaubewilligungBGer 1C_597/2023 · 27.02.2025AbgewiesenDie Bewilligung für die Installation von Betonblöcken (Körpermorts) und Bargen ausserhalb der Bauzone im Genfersee ist rechtmässig, da die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wurde.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_715/2024 · 17.01.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Wohngebäude in der Zone R3b, da die Vorinstanz die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen korrekt geprüft hat und keine willkürlichen Feststellungen vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_307/2024 · 15.01.2025AbgewiesenDie Qualität zur Opposition gegen einen Plan d'équipement de détail (PED) general setzt voraus, dass der Betroffene durch das konkrete Vorhaben besonders berührt ist. Bei einem PED general, der nur die Grundausstattung eines Areals regelt, sind Einwände gegen spätere Nutzungen (z. B. Abattoir) prämatür und begründen keine…BaubewilligungBGer 1C_94/2023 · 12.11.2024AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkantenne in einer (para-)öffentlichen Zone ist zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entspricht, keine geschützten Objekte beeinträchtigt und die Immissionsgrenzwerte der ORNI eingehalten werden. Eine Abwägung der Interessen ist nicht erforderlich, wenn keine geschützten national bedeutsamen Objekte betroffen…BaubewilligungBGer 1C_222/2023 · 12.09.2024AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach kantonalem Recht (Art. 64 ff. LATC) ist vom Eigentümer des Grundstücks geschuldet, sobald eine Bauzone ausgewiesen wird, und wird mit Erteilung der Baubewilligung fällig. Bundesrechtlich (Art. 5 LAT) ist dies nicht zu beanstanden, sofern keine willkürliche Anwendung vorliegt.UmzonungMehrwertabgabeEinzonungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_415/2022 · 11.06.2024AbgewiesenDie Einzonung von Flächen in Bauzonen muss die Kriterien von Art. 15 Abs. 4 LAT erfüllen; insbesondere sind Gefahrenzonen und Schutz von SDA sowie Landschaftsbild zu beachten. Eine bloße Bedarfsfeststellung rechtfertigt keine Einzonung.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_357/2023 · 13.05.2024AbgewiesenEin Rückbauauftrag nach Art. 105 LATC ist nicht unverhältnismässig, wenn die nicht konformen Bauten in einer künftigen Grünzone liegen, nicht legalisierbar sind und die öffentliche Interessen an der Einhaltung der Zonenordnung überwiegen.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBGer 1C_538/2023 · 02.05.2024AbgewiesenDie Nutzung von Wohnungen in einer rein turistisch-hotelmässig ausgerichteten Zone als primäre oder sekundäre Residenz ist unzulässig, wenn die Baubewilligungen und der Zonenplan ausschliesslich eine apparthotel-mässige Nutzung vorsehen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_652/2022 · 07.03.2024AbgewiesenDer Klassierung einer Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt ein hinreichend konkreter öffentlicher Bedarf zugrunde, wenn die Gemeinde diesen Bedarf durch Studien und konkrete Planungen belegt. Eine Anpassung des Zonenplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände erforderlich.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_99/2024 · 01.03.2024AbgewiesenEin Baugesuch kann während der Verfahren zur Annahme einer kommunalen Reservationszone gemäss Art. 49 LATC verweigert werden, selbst wenn die Zone noch nicht kantonal genehmigt ist. Der Effekt der negativen Vorwirkung tritt bereits mit der öffentlichen Auflage ein.BaubewilligungBGer 1C_28/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…EnteignungEinzonungAuszonungBGer 1C_29/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.EnteignungEinzonungBGer 1C_30/2023 · 29.01.2024AbgewiesenEin Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…EnteignungEinzonungAuszonungBGer 1C_94/2022 · 24.08.2023AbgewiesenEine Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT bewilligt werden, wenn ihre Standortgebundenheit gegeben ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Bei ISOS-geschützten Objekten ist eine besonders schonende Abwägung erforderlich, doch eine CFMH-Expertise ist nicht zwingend, wenn keine sensible…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_119/2022 · 27.02.2023GutgeheissenDie formelle Schutzstellung eines Gebäudes nach kantonalem Recht genügt nicht für die Anwendung von Art. 24d LAT; vielmehr muss die materielle Schutzwürdigkeit im Rahmen der Baubewilligung geprüft werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_368/2020 · 21.12.2022Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung bei Eingriffen in ein Objekt des IFP muss den Schutz des Landschaftsbildes gemäss Art. 6 LPN besonders berücksichtigen. Ein Eingriff ist nur zulässig, wenn überwiegende nationale Interessen vorliegen und der grösstmögliche Schonung des Objekts durch Massnahmen wie Rekultivierung oder Ersatzmassnahmen gewährleistet…BaubewilligungUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_623/2021 · 24.11.2022AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone gemäss Art. 27 LAT zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Anpassung der Bauzonen dient und verhältnismässig ist.PlanungszoneGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_209/2022 · 25.08.2022AbgewiesenDie getrennte Bewilligung zweier Teilprojekte eines Schulkomplexes verletzt weder das Koordinationsprinzip noch die Anforderungen an die Erschliessung nach Art. 19 LAT, sofern die Sicherheitsaspekte der Zugänge umfassend geprüft und die Interessen global abgewogen wurden.BaubewilligungBGer 1C_314/2021 · 18.03.2022AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in die Bauzone ist nur zulässig, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Richtplans und der bundesrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung und Standortgebundenheit entspricht. Eine nachträgliche Korrektur eines als fehlerhaft bezeichneten Auszonungsentscheids ist nicht möglich, wenn der Planungsakt…OrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_355/2021 · 17.03.2022AbgewiesenEine ohne Bewilligung erstellte Abweichung von einem geltenden Nutzungsplan (hier: Überschreitung der zulässigen Wohnungsanzahl) muss auch bei bevorstehender Planänderung in Konformität gebracht werden, sofern die neue Planung noch nicht in Kraft ist und kein positiver antizipatorischer Effekt anerkannt werden kann. Die Anordnung der…BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_418/2021 · 10.03.2022AbgewiesenEin ohne Bewilligung erstellter, die Identität eines Gebäudes und seiner Umgebung massgeblich verändernder Anbau (Terrasse und Plattenbelag um Pool) in der Landwirtschaftszone kann nicht nach Art. 24c aLAT und Art. 42 aOAT legalisiert werden. Ein Rückbaubefehl ist verhältnismässig, selbst wenn die aktuellen Eigentümer die Bauten nicht…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_20/2022 · 21.01.2022NichteintretenEin Recours gegen die Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone ist mangels hinreichender Begründung unzulässig, wenn die Vorinstanz die Überdimensionierung der Bauzone und die Konformität der Massnahme mit Art. 15 Abs. 2 LAT festgestellt hat.PlanungszoneEinzonungBGer 1C_560/2021 · 28.10.2021AbgewiesenEine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Abs. 1 EMRK) liegt nicht vor, wenn den Parteien ausreichend Zeit zur Stellungnahme gelassen wird und sie trotz fehlender expliziter Aufforderung zur Äusserung die Möglichkeit hatten, sich spontan zu äussern.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_3/2021 · 26.08.2021AbgewiesenEin Wechsel der Nutzung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a LAT ist nur zulässig, wenn er keine Auswirkungen auf Territorium, Erschliessung oder Umwelt hat. Eine Massnahme, die den Zugang zu einem solchen Gebäude auf zwei Tage pro Woche beschränkt, ist verhältnismässig, um diese Bedingung zu erfüllen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_485/2020 · 28.06.2021AbgewiesenDer Schutz eines denkmalwürdigen Ensembles aus Villa und Park als untrennbare Einheit ist verhältnismässig, selbst wenn einzelne Teile wie ein Tennisplatz isoliert betrachtet geringere Bedeutung haben. Die Abwägung der Interessen zugunsten des Denkmalschutzes ist rechtmässig.BGer 1C_171/2020 · 06.04.2021AbgewiesenEine Entscheidung über die Modalitäten der Ersatzvornahme einer bereits rechtskräftig angeordneten Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist eine Massnahme der Vollstreckung und nicht anfechtbar, sofern sie keine neuen Verpflichtungen begründet. Die Nullität einer Entscheidung kann nur bei schweren, offensichtlichen oder leicht…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_450/2019 · 13.10.2020AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag an einem Nutzungsplan ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Eine bloße Überdimensionierung der Bauzone rechtfertigt keine präjudizielle Überprüfung, wenn eine Planungsrevision bereits eingeleitet ist.BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_445/2019 · 27.08.2020AbgewiesenDie Einbeziehung von Weideflächen in ein national bedeutendes Moorgebiet nach Art. 23b LPN ist rechtmässig, wenn eine enge ökologische oder visuelle Beziehung zum Kerngebiet besteht. Die Abwägung zwischen Schutzinteressen und Eigentumsrecht ist verhältnismässig, sofern die Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.BGer 1C_268/2020 · 14.08.2020AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer Zone d'activités II ist nur zulässig, wenn die Hauptnutzung eine handwerkliche, industrielle oder Dienstleistungsaktivität darstellt; eine Verkaufsfläche ist nur als Ergänzung dazu gestattet. Die kantonale Auslegung des RCU ist nicht willkürlich, wenn sie diese Abgrenzung klar vollzieht.BaubewilligungBGer 1C_617/2019 · 27.05.2020AbgewiesenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone kann nur bewilligt werden, wenn die Identität des bestehenden Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt (Art. 24c RPG, Art. 42 OAT). Eine Abweichung von der ursprünglichen Bauweise, die den äusseren Anblick und die Struktur des Gebäudes grundlegend verändert, ist unzulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_532/2019 · 18.05.2020AbgewiesenDie Einrichtung einer Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer gesetzlichen Planungspflicht (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und die betroffenen Parzellen nicht zum urbanisierten Gebiet gehören.PlanungszoneRichtplanungBGer 1C_292/2019 · 12.05.2020AbgewiesenDie nachträgliche Legalisierung von Anlagen und der Nutzung einer Parzelle ausserhalb der Bauzone für Aeromodellismus erfordert eine kantonale Sonderbewilligung nach Art. 24 LAT. Diese setzt voraus, dass die Standortgebundenheit der Anlage oder Nutzung sowie das Fehlen übergeordneter Interessen nach Art. 24 lit. a und b LAT nachgewiesen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_170/2019 · 09.04.2020GutgeheissenDie Bewilligung von Bauten ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone setzt eine restriktive Prüfung der Notwendigkeit, der Standortgebundenheit und eine Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 OAT voraus. Fehlt eine solche Prüfung, ist die Sache zur Ergänzung an die Vorinstanz zurückzuweisen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_488/2019 · 24.01.2020AbgewiesenEine nach Inkrafttreten einer neuen Zone réservée erneuerte Baubewilligung muss den Anforderungen der neuen Zonenaffektation entsprechen, auch wenn die Frist nach Art. 77 Abs. 3 aLATC nicht eingehalten wurde.BaubewilligungBGer 1C_401/2018 · 24.09.2019GutgeheissenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Umnutzung und Umgestaltung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Identität der Konstruktion im Wesentlichen gewahrt bleibt (Art. 42 OAT). Eine Abweichung von der ursprünglichen Bauweise zugunsten einer ästhetischen Verbesserung genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_392/2018 · 10.04.2019AbgewiesenEin Schreiben der Gemeinde, das die Aufnahme eines Projekts zur öffentlichen Auflage in Abweichung von einer Regelung ankündigt, stellt keine verbindliche Zusage für die spätere Bewilligung dar. Eine Praxis der positiven Vorwegnahme von Planungsänderungen muss konkret nachgewiesen werden, um sich auf Gleichbehandlung berufen zu können.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_48/2018 · 14.11.2018AbgewiesenDie Annahme eines Quartierplans und die Teilrevision eines Zonenplans sind nicht zu beanstanden, wenn die Verkehrsfragen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung hinreichend geprüft wurden und die Sicherheitsbedenken erst im Baubewilligungsverfahren zu klären sind.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_534/2018 · 02.11.2018AbgewiesenBei Entscheidungen über den Suspensiveffekt im Baurecht ist eine summarische Interessenabwägung ausreichend; die Vorinstanz darf dabei einen weiten Ermessensspielraum nutzen, sofern keine offensichtliche Fehlgewichtung vorliegt.BaubewilligungBGer 1C_644/2017 · 31.08.2018AbgewiesenEin Bauprojekt in einer Gewerbezone ist nicht zonenkonform, wenn seine Architektur und Infrastruktur primär auf Handels- und Dienstleistungsnutzungen ausgelegt sind und nicht auf handwerkliche Tätigkeiten. Die kantonale Praxis, Abweichungen zu dulden, begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung, wenn die Gemeinde eine Rückkehr zur…BaubewilligungBGer 1C_238/2017 · 24.05.2018GutgeheissenDie LRS (Art. 25 Abs. 1) ist auf Baubewilligungsgesuche anwendbar, die am 1. Januar 2016 noch nicht rechtskräftig waren, auch wenn die ursprüngliche Bewilligung vor dem 11. März 2012 erteilt wurde. Die transitorische Lösung des Bundesgerichts zu Art. 75b BV wird durch die LRS abgelöst.BaubewilligungBGer 1C_122/2017 · 13.02.2018AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Halle mit Garagen, Werkstätten und Waschanlagen in einer Zone für differenziertes Handwerk ist rechtmässig, wenn die Lärmvorschriften eingehalten werden und die geltende Zonenreglementierung (DS III/IV) korrekt angewendet wird. Eine antizipierte Anwendung künftiger Planungsvorschriften ist unzulässig.BaubewilligungBGer 1C_374/2017 · 01.11.2017NichteintretenEin Räumungsbefehl für ein in der Landwirtschaftszone liegendes, eingestürztes Chalet ist rechtmässig, wenn er sich auf die Beseitigung der Trümmer beschränkt und nicht die Fundamente umfasst, sofern diese keine Gefahr darstellen. Eine Rekonstruktion in der Landwirtschaftszone unterliegt einer separaten Bewilligungsprozedur.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_159/2017 · 03.10.2017NichteintretenEine Opposition gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht wird, selbst wenn die Beschwerdeführer die Fristversäumnis mit einer eigenen Version der Fakten zu rechtfertigen versuchen.BaubewilligungBGer 1C_347/2016 · 05.09.2017AbgewiesenEine Mobilfunkantenne in einem ISOS-geschützten Bereich kann bewilligt werden, wenn die Beeinträchtigung des geschützten Ortsbildes gering ist und überwiegende öffentliche Interessen (z. B. Netzabdeckung) vorliegen, sofern die Abwägung nach Art. 6 Abs. 2 LPN korrekt erfolgt.BaubewilligungBGer 1C_54/2016 · 28.06.2017GutgeheissenEine Buvette in einem Alpchalet kann nur bewilligt werden, wenn das Gebäude als Zentrum einer temporären Landwirtschaftsbetriebs gilt und die Bedingungen von Art. 24b LAT sowie Art. 40 OAT erfüllt sind. Fehlt die landwirtschaftliche Funktion des Gebäudes und wird es von einer nicht-landwirtschaftlichen Gesellschaft genutzt, ist die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_256/2016 · 29.05.2017Teilweise gutgeheissenEin Wohnnutzungswechsel und eine Überbauung ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie den Voraussetzungen von Art. 37a RPG und Art. 43 OPT entsprechen, insbesondere wenn die neue Nutzung gewerblich bleibt und keine neuen relevanten Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_197/2016 · 16.11.2016AbgewiesenEin Defrichment kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn das private Interesse an der Realisierung eines Wohnprojekts in einer rechtmässig ausgewiesen Bauzone das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes überwiegt und die gesetzlichen Voraussetzungen (Standortgebundenheit, raumplanerische Konformität, keine ernsthaften…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_562/2015 · 26.05.2016GutgeheissenWährend der Übergangsphase nach Art. 38a Abs. 2 LAT sind Neueinzonungen nur zulässig, wenn gleichzeitig oder später flächengleiche Rückzonungen erfolgen. Die Ausnahme nach Art. 52a Abs. 2 lit. c OAT setzt eine dringende Notwendigkeit und eine Zone von kantonaler Bedeutung voraus, was im vorliegenden Fall nicht erfüllt war.EinzonungOrtsplanungsrevisionAuszonungBGer 1C_276/2015 · 29.04.2016GutgeheissenDie Umzonung von einer sensiblen Zone R1 in eine Zone R2 mit erhöhter Dichte und Gebäudehöhe in einem ISOS-geschützten Bereich verletzt Art. 6 Abs. 1 LPN und die OISOS, wenn die Interessenabwägung unvollständig ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen die Beeinträchtigung des Schutzguts rechtfertigen.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_555/2015 · 30.03.2016AbgewiesenEin Gemeindeexekutiv muss sich nicht generell wegen Eigentums an betroffenen Parzellen oder wegen einer bedingten Verkaufsabsicht von der Baubewilligung für ein gemeindeeigenes Projekt befangen erklären, sofern keine persönlichen Interessen der Mitglieder vorliegen und das Projekt im öffentlichen Interesse liegt.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_229/2015 · 09.03.2016AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt den kantonalen Entscheid, der die Umzonung einer landwirtschaftlichen Parzelle in eine Freizeitzone ablehnt, da keine hinreichenden Zusicherungen der zuständigen Behörden für eine solche Änderung vorlagen und der Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt wurde.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_134/2015 · 10.02.2016AbgewiesenDie Rückzonung einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die betroffene Parzelle keine Hindernisse für eine landwirtschaftliche Nutzung aufweist und die Kriterien für die Festlegung von Bauzonen (Art. 15 Abs. 4 LAT) berücksichtigt werden.UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungBGer 1C_560/2015 · 15.01.2016AbgewiesenEin Projekt mit fünf Garagen in einer reinen Wohnzone (R2) ist nicht zonenkonform, wenn die Garagen nicht als funktionale Abhängigkeit der Villa gelten und keinen Wohnzweck erfüllen. Die kantonale Auslegung von Art. 123 RCCZ ist nicht willkürlich.BaubewilligungBGer 1C_247/2015 · 14.01.2016AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn es die strengen Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG erfüllt. Ein Anbau ausserhalb des bestehenden Bauvolumens bedarf einer der alternativen Rechtfertigungsgründe (energetische Sanierung, Integration in die Landschaft oder Wohnnutzung nach üblichen Normen).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.