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BGer 1C_229/2015

Abgewiesen

Entscheid vom 09.03.2016 · Kanton FR

Das Bundesgericht bestätigt den kantonalen Entscheid, der die Umzonung einer landwirtschaftlichen Parzelle in eine Freizeitzone ablehnt, da keine hinreichenden Zusicherungen der zuständigen Behörden für eine solche Änderung vorlagen und der Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt wurde.

BGer 1C_229/2015 vom 09.03.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.