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BGer 1C_253/2022

Abgewiesen

Entscheid vom 21.08.2023 · Kanton LU

Die nachträgliche Baubewilligung für Mauern im Gewässerraum und in einer Riedschutzzone ist zu verweigern, wenn sie den Wasserhaushalt beeinträchtigt oder überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutzprojekt) entgegenstehen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.

BGer 1C_253/2022 vom 21.08.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.