BGer 1C_301/2024
AbgewiesenEntscheid vom 25.03.2025 · Kanton AG
Die formelle Beschwer (Obliegenheit zur Verfahrensbeteiligung) ist ein allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsatz, der auch auf kantonale Planungsverfahren anwendbar ist. Eine Fristverlängerung für die Realisierung einer bedingten Spezialzone ist nicht per se nichtig, wenn sie nicht krass fehlerhaft ist.
BGer 1C_301/2024 vom 25.03.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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