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BGer 1C_342/2025

Abgewiesen

Entscheid vom 30.04.2026 · Kanton TG

Die Baubewilligung für Mobilfunkanlagen auf einem Hochhaus in Kreuzlingen (TG) ist rechtmässig, da die Vorinstanz die Einhaltung der NISV, der kantonalen Bauvorschriften und der Messmethoden des METAS korrekt prüfte und keine Willkür vorlag.

BGer 1C_342/2025 vom 30.04.2026 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.