BGer 1C_63/2016
AbgewiesenEntscheid vom 25.08.2016 · Kanton ZH
Bei Rückweisungsentscheiden im Kostenpunkt ist die spätere Sachentscheidung nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; die kantonale Kostenverlegung nach §§ 13 und 17 VRG/ZH ist nicht willkürlich, wenn sie sich an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung orientiert.
BGer 1C_63/2016 vom 25.08.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_39/2025 · 04.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden…BGer 1C_577/2025 · 24.08.2026 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzuläss…BGer 1C_205/2025 · 03.07.2026 · AbgewiesenDie Einsprache- und Beschwerdelegitimation einer Grundeigentümerin gegen eine Dükerleitung unter dem Rhein ist zu verneinen, wenn sie nicht besonders betroffen ist, insbesondere ke…BGer 1C_509/2024 · 24.04.2026 · GutgeheissenEin Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz…BGer 1C_597/2024 · 19.03.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschrei…BGer 1C_235/2024 · 13.03.2026 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen …Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Gewässerschutz · 88 EntscheideGewässerschutz: Grundwasserschutzzonen und -areale, Einleitungen und Anlagen in Schutzbereichen.Baubewilligung · 1519 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.