Arbeitshilfen der Kantone zur Interessenabwägung im Vergleich
Bundesmethodik nach Art. 3 RPV, EspaceSuisse-Arbeitshilfe und kantonale Arbeitshilfen im Überblick, mit den kuratierten Rechtsquellen aller 26 Kantone.
Bundesmethodik und kantonale Arbeitshilfen
Die Interessenabwägung folgt schweizweit dem dreistufigen Verfahren nach Art. 3 RPV: Interessen erfassen, Interessen beurteilen, Interessen gegeneinander abstimmen. Die Arbeitshilfe von EspaceSuisse hat dieses Verfahren zum Praxisstandard ausgearbeitet. Kantonale Arbeitshilfen übernehmen das Grundgerüst und ergänzen es um eigene Prüfpunkte, Gliederungsvorgaben und Formulare für den Planungsbericht.
Die drei Stufen bauen aufeinander auf. Beim Erfassen werden alle vom Vorhaben berührten Interessen gesammelt, von Bundesinventaren über Fruchtfolgeflächen bis zu kommunalen Entwicklungszielen. Beim Beurteilen wird jedes Interesse nach Rechtsgrundlage, Betroffenheit und Gewicht eingeschätzt. Beim Abstimmen werden die Interessen gegeneinander abgewogen, Konflikte benannt und Varianten oder Massnahmen aufgezeigt, die den Konflikt entschärfen.
Kantonale Arbeitshilfen unterscheiden sich vor allem in drei Punkten: ob sie eine feste Gliederung des Planungsberichts vorgeben, welche Prüfpunkte sie als Pflicht erklären und ob sie eigene Formulare oder Vorlagen bereitstellen. Zürich, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Bern und Appenzell Ausserrhoden haben eigenständige Dokumente publiziert; die übrigen Kantone verweisen auf die Bundesmethodik und steuern über Vorprüfungsberichte und Merkblätter.
Kuratierte Quellen je Kanton
Für 26 der 26 Kantone sind in diesem Tool Rechtsquellen kuratiert, zusammen 209 Gesetzesartikel und 129 Richtplan-Kernaussagen. 26 Kantone erreichen die Kuratierungstiefe „voll“. Die Tabelle zeigt je Kanton die hinterlegten Quellen, die Zahl der kuratierten Artikel und Kernaussagen sowie die Tiefe; ohne Quelle verweist sie auf das kantonale Amt.
Die Quellen sind die Gesetzessammlungen und Richtplan-Seiten, aus denen der kantonale Rechtskontext dieses Tools kuratiert wurde. Sie ersetzen nicht die amtliche Publikation; Stand und Änderungen der Erlasse werden über einen eigenen Frühwarner geprüft.
Grundlagen von Bund und Kantonen
Neun Dokumente bilden das Rückgrat der Praxis: die EspaceSuisse-Arbeitshilfe als Methodenstandard, die Erklärvideos und der Arbeitsgruppen-Bericht der BPUK als Verständigung der Kantone, und sechs kantonale Arbeitshilfen oder Empfehlungen aus Zürich, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Bern und Appenzell Ausserrhoden, die die Bundesmethodik für ihr Genehmigungsverfahren konkretisieren.
| Herausgeber | Dokument | Art |
|---|---|---|
| EspaceSuisse | Interessenabwägung in der Raumplanung | Arbeitshilfe, Praxisstandard |
| BPUK / KPK | Erklärvideos zur Interessenabwägung | Dokumentation |
| BPUK | Bericht der Arbeitsgruppe raumplanerische Interessenabwägung | Bericht (PDF) |
| Kanton Zürich | Fachthema Interessenabwägung | Kantonale Arbeitshilfe |
| Kanton St. Gallen | Interessenabwägung in der kantonalen Planung | Kantonale Arbeitshilfe |
| Kanton Graubünden | Grundlagen Interessenabwägung (ARE GR) | Kantonale Arbeitshilfe |
| Kanton Aargau | Empfehlung für Planungsberichte nach Art. 47 RPV | Kantonale Empfehlung (PDF) |
| Kanton Bern | Arbeitshilfe Raumplanungsbericht | Kantonale Arbeitshilfe (PDF) |
| Kanton Appenzell Ausserrhoden | Anleitung und Arbeitshilfe Interessenabwägung | Kantonale Arbeitshilfe (PDF) |
Häufige Fragen
Gibt es eine verbindliche Methode für die Interessenabwägung in der Raumplanung?
Verbindlich ist nur der Rahmen: Art. 3 RPV verlangt, dass die Behörden die betroffenen Interessen ermitteln, beurteilen und aufgrund dieser Beurteilung möglichst umfassend berücksichtigen. Wie das dokumentiert wird, ist nicht bundesrechtlich vorgeschrieben. Die EspaceSuisse-Arbeitshilfe hat sich als Praxisstandard etabliert, kantonale Arbeitshilfen ergänzen sie.
Welche Kantone haben eigene Arbeitshilfen zur Interessenabwägung publiziert?
Eigenständige, öffentlich zugängliche Arbeitshilfen oder Empfehlungen sind hier für Zürich, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Bern, Appenzell Ausserrhoden hinterlegt. Weitere Kantone verweisen auf die Bundesmethodik oder die EspaceSuisse-Arbeitshilfe und regeln die Anforderungen über Formulare und Merkblätter des kantonalen Amts.
Muss ich die kantonale Arbeitshilfe anwenden oder genügt die EspaceSuisse-Methode?
Rechtlich massgebend sind Bundesrecht und kantonales Planungsrecht, nicht die Arbeitshilfe. Publiziert der Kanton aber eine eigene Arbeitshilfe, erwartet die Genehmigungsbehörde in der Regel deren Gliederung und Prüfpunkte. Praktisch bewährt sich, die dreistufige EspaceSuisse-Methode als Grundgerüst zu nutzen und die kantonalen Pflichtprüfpunkte darin abzubilden.
Was bedeutet die Kuratierungstiefe in dieser Tabelle?
Sie zeigt, wie tief das kantonale Recht in diesem Tool hinterlegt ist: „voll“ bedeutet Gesetzesartikel plus Richtplan-Kernaussagen, „basis“ nur Kernartikel, „nur Checkliste“ ausschliesslich die kantonale Prüfliste. Stand: 26 Kantone „voll“, 0 „basis“, 0 „nur Checkliste“, insgesamt 209 kuratierte Artikel und 129 Richtplan-Kernaussagen.
Weiterführend
Zuletzt aktualisiert: · Autor: Andreas Rupf, Raum- und Stadtplaner, SPEKTRUM Partner GmbH