Planungsbericht nach Art. 47 RPV: Anforderungen der 26 Kantone im Vergleich

Planungsgesetz, Gesetzesreferenz, Pflichtprüfpunkte, Mehrwertausgleich und zuständiges Amt aller 26 Kantone in einer Tabelle, mit kantonalen Besonderheiten zum Aufklappen.

Was Art. 47 RPV verlangt

Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) verpflichtet die Behörde, die einen Nutzungsplan erlässt, der kantonalen Genehmigungsbehörde einen Bericht einzureichen. Der Bericht zeigt, wie die Planung mit den Richtplänen übereinstimmt, wie die Interessen nach Art. 3 RPV berücksichtigt wurden, wie mit Anregungen aus der Mitwirkung umgegangen wurde und wie die Bauzonen dimensioniert sind.

Der Bericht ist damit die schriftliche Rechenschaft über die Interessenabwägung: Er macht nachvollziehbar, welche Interessen erfasst, wie sie beurteilt und weshalb sie so und nicht anders gegeneinander abgewogen wurden. Fehlt diese Begründung, kann die Genehmigungsbehörde die Planung zurückweisen; auch Gerichte stützen sich bei Beschwerden regelmässig auf den Planungsbericht.

Weil Art. 47 RPV nur den Zweck und die Mindestinhalte umschreibt, konkretisieren die Kantone die Anforderungen selbst: über ihr Planungs- und Baugesetz, über Arbeitshilfen und Formulare des kantonalen Amts und über Pflichtprüfpunkte, die sich aus kantonalen Inventaren, Gefahrenkarten, Gewässerraum- und Waldabstandsregeln ergeben. Ein Bericht, der in einem Kanton genügt, kann in einem anderen unvollständig sein.

Vergleichstabelle: 26 Kantone

Alle 26 Kantone verlangen den Planungsbericht, doch die Zahl der kuratierten Pflichtprüfpunkte reicht von 7 bis 16 (Basel-Landschaft am meisten). Beim Mehrwertausgleich bleiben 24 Kantone auf dem bundesrechtlichen Minimum von 20 Prozent, den höchsten Satz hat Basel-Stadt mit 50 Prozent. Die Tabelle nennt pro Kanton Gesetz, Referenz, Amt und Kuratierungstiefe.

KantonPlanungsgesetzGesetzesreferenzPflichtprüfpunkteMehrwertausgleichAmtKuratierungstiefe
AG AargauBaugesetz (BauG)SAR 713.1001020%Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU)voll
AI Appenzell InnerrhodenBaugesetzGS 700.000920%Baudepartementvoll
AR Appenzell AusserrhodenBaugesetzbGS 721.1920%Amt für Raumentwicklungvoll
BE BernBaugesetz (BauG)BSG 721.01340%Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)voll
BL Basel-LandschaftRaumplanungs- und Baugesetz (RBG)SGS 4001620%Amt für Raumplanungvoll
BS Basel-StadtBau- und Planungsgesetz (BPG)SG 730.100750%Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklungvoll
FR FreiburgLoi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATeC)SGF 710.1920%Direction de l'aménagement, de l'environnement et des constructions (DAEC)voll
GE GenfLoi d'application de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire (LaLAT)rsGE L 1 30820%Office de l'urbanisme (OU)voll
GL GlarusBaugesetzGS VII B/1/1820%Abteilung Raum und Gesellschaftvoll
GR GraubündenRaumplanungsgesetz (KRG)BR 801.100920%Amt für Raumentwicklung (ARE GR)voll
JU JuraLoi sur les constructions et l'aménagement du territoire (LCAT)RSJU 701.1920%Service de l'aménagement du territoirevoll
LU LuzernPlanungs- und Baugesetz (PBG)SRL 7351020%Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi)voll
NE NeuenburgLoi cantonale sur l'aménagement du territoire (LCAT)RSN 701.0920%Service de l'aménagement du territoirevoll
NW NidwaldenPlanungs- und BaugesetzNG 611.1920%Amt für Raumentwicklungvoll
OW ObwaldenPlanungs- und Baugesetz (PBG)GDB 710.1920%Bau- und Raumentwicklungsdepartementvoll
SG St. GallenBaugesetz (BauG)sGS 731.1920%Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG)voll
SH SchaffhausenBaugesetzSHR 700.100920%Stadtplanung und Hochbauvoll
SO SolothurnPlanungs- und Baugesetz (PBG)BGS 711.1920%Amt für Raumplanungvoll
SZ SchwyzPlanungs- und Baugesetz (PBG)SRSZ 400.100920%Amt für Raumentwicklungvoll
TG ThurgauPlanungs- und Baugesetz (PBG)RB 700920%Amt für Raumentwicklungvoll
TI TessinLegge sullo sviluppo territoriale (LST)RL 701.100920%Ufficio dello sviluppo territorialevoll
UR UriPlanungs- und Baugesetz (PBG)RB 40.1111920%Amt für Raumentwicklungvoll
VD WaadtLoi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC)BLV/RSV 700.11920%Direction générale du territoire et du logement (DGTL)voll
VS WallisAusführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG)SGS 701.11020%Dienststelle für Raumentwicklung (DRE)voll
ZG ZugPlanungs- und Baugesetz (PBG)BGS 721.11920%Amt für Raumplanungvoll
ZH ZürichPlanungs- und Baugesetz (PBG)LS 700.11320%Amt für Raumentwicklung (ARE ZH)voll

Lesehilfe: „Pflichtprüfpunkte“ zählt die Prüfpunkte der Kategorie „Pflicht“ in der kuratierten kantonalen Checkliste dieses Tools, nicht eine amtliche Zahl. „Kuratierungstiefe“ beschreibt, wie tief das kantonale Recht hier hinterlegt ist: 26 Kantone „voll“ (Gesetzesartikel plus Richtplan-Kernaussagen), 0 „basis“, 0 „nur Checkliste“. Massgebend bleiben die Erlasse und Arbeitshilfen des jeweiligen Kantons.

Besonderheiten und erste Pflichtprüfpunkte je Kanton

Jeder Kanton setzt eigene Schwerpunkte: Fruchtfolgeflächen im Mittelland, ISOS-Ortsbilder in Agglomerationen, Naturgefahren und Landschaftsschutz im Alpenraum. Die Aufklapper zeigen pro Kanton die Besonderheiten der Interessenabwägung und die ersten drei Pflichtprüfpunkte mit Rechtsgrundlage; die vollständige Liste steht auf der jeweiligen Kantonsseite.

AG Aargau

Kanton Aargau ist geprägt durch eine starke wirtschaftliche Entwicklung, die Nähe zur Agglomeration Zürich und die markante Flusslandschaft von Aare, Reuss und Limmat. Interessenabwägungen im Aargau berücksichtigen regelmässig die wertvollen Flussauen und Überflutungsgebiete als Schutzinteressen sowie die grossen Infrastrukturprojekte (z.B. Bahn2000, Baldegger- und Hallwilersee-Sanierung). Die ausgedehnten Fruchtfolgeflächen im Mittelland und die Energieproduktion (Kernkraftwerke Beznau und Gösgen) sind besondere Planungsthemen des Kantons.

Erste Pflichtprüfpunkte (10 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (§ 7 BauG)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Kantonales Inventar der schützenswerten Objekte konsultieren (DSchG AG)

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AI Appenzell Innerrhoden

Appenzell Innerrhoden ist der bevölkerungsärmste Kanton der Schweiz und weist eine besondere demokratische Struktur mit Landsgemeinde auf, die auch die Raumplanung beeinflusst. Die charakteristische Streusiedlungslandschaft — ein europäisches Kulturgut — ist zentrales Schutzinteresse in Planungsverfahren. Interessenabwägungen müssen das Spannungsfeld zwischen der Erhaltung der typischen Bauernhauslandschaft und modernen Wohn- und Gewerbebedürfnissen besonders sensibel berücksichtigen.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (BauG AI)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Ortsbild Appenzell) (Art. 5 NHG)
  3. Kantonales Bauinventar / Denkmalschutz konsultieren (DSchG AI)

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AR Appenzell Ausserrhoden

Kanton Appenzell Ausserrhoden liegt in der Ostschweiz und ist geprägt durch die sanfte Hügellandschaft des Appenzellerlands, die besondere Anforderungen an Orts- und Landschaftsbildschutz stellt. Viele Gemeinden haben gut erhaltene Stickerei-Ortschaften, die im ISOS verzeichnet sind und in der Interessenabwägung als gewichtige Schutzinteressen gelten. Die enge Verflechtung mit der Agglomeration St. Gallen und die Stärkung des Standorts Herisau bringen Entwicklungsinteressen hervor, die sorgfältig mit Kulturlandschaftsschutzinteressen abzuwägen sind.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (BauG AR)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Streusiedlung Appenzellerland) (Art. 5 NHG)
  3. Kantonales Bauinventar konsultieren (DSchG AR)

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BE Bern

Kanton Bern verfügt mit 40% über einen der höchsten Mehrwertausgleichssätze der Schweiz und hat einen ausgeprägten Fokus auf den Schutz des Kulturlandes. Die Interessenabwägung wird durch den kantonalen Richtplan stark vorstrukturiert, der Siedlungsschwerpunkte und Vorranggebiete für die Landwirtschaft klar abgrenzt. Besonders relevant sind die ausgedehnten Vorranggebiete für Fruchtfolgeflächen im Mittelland sowie die BLN-Landschaften im Berner Oberland.

Erste Pflichtprüfpunkte (13 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (Art. 57 BauG)
  2. Mitwirkungsverfahren durchführen (Art. 58 BauG)
  3. Vorprüfung durch AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung) (Art. 60 BauG)

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BL Basel-Landschaft

Kanton Basel-Landschaft ist geprägt durch die Nähe zur Agglomeration Basel und die Übergangslandschaft vom Mittelland zum Jura. Interessenabwägungen thematisieren häufig die Siedlungsentwicklung entlang der Hauptverkehrsachsen im Laufental und Rheintal sowie den Schutz der Juraflanken und der wertvollen Lösshöhenzüge. Das Birsigtal und andere naturnahe Korridore sind wichtige Schutzinteressen, die mit dem Entwicklungsdruck der Basler Agglomeration in Konflikt stehen.

Erste Pflichtprüfpunkte (16 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan (KRIP) prüfen (§ 8 RBG, KRIP S1.1)
  2. Siedlungsentwicklung nach innen nachweisen (Verdichtungspotenzial) (§ 15 RBG, Art. 1 Abs. 2 RPG, KRIP S1.1)
  3. Bauzonendimensionierung und Wohnraumbedarf belegen (Art. 15 RPG, § 15 RBG)

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BS Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt ist der flächenkleinste Kanton der Schweiz und nahezu vollständig überbaut, weshalb Interessenabwägungen fast ausschliesslich Fragen der Innenentwicklung und Transformation bestehender Nutzungen betreffen. Mit 50% hat Basel-Stadt den höchsten Mehrwertausgleichssatz der Schweiz. Besondere Herausforderungen stellen die Transformation von Industriebrachen (z.B. Klybeck, Dreispitz) sowie der Schutz des Stadtbilds und der Rheinufer dar, die intensiv genutzte aber hochwertige Freiräume bilden.

Erste Pflichtprüfpunkte (7 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (§ 7 BPG)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Altstadt) (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz und Archäologie prüfen (DSchG BS)

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FR Freiburg

Kanton Freiburg ist zweisprachig (Deutsch/Französisch) und verbindet eine dynamische Agglomeration rund um die Kantonshauptstadt mit ausgedehnten landwirtschaftlichen Zonen im Seeland und in der Broye. Interessenabwägungen berücksichtigen die besondere Stellung als Kantonshauptstadt mit kantonalen Entwicklungsinteressen sowie die wertvollen Moorlandschaften und Seengebiete des Murtensees. Die zweisprachige Planungspraxis erfordert besondere Sorgfalt bei der Dokumentation der Interessenabwägung.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Conformité au plan directeur cantonal (Art. 14 LATeC)
  2. Vérification ISOS / inventaire cantonal (Art. 5 LPN)
  3. Inventaire des biens culturels (LPBC) (LPBC FR)

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GE Genf

Kanton Genf ist das Stadtkanton der Romandie und weist die höchste Bevölkerungsdichte aller flächengrossen Schweizer Kantone auf. Interessenabwägungen drehen sich fast ausschliesslich um Verdichtung, Umnutzung und Transformation bestehender Nutzungen, da kaum noch freie Flächen ausserhalb der Bauzonen verfügbar sind. Die grenzüberschreitende Agglomeration Genf-Annemasse (Grand Genève) und die Koordination mit Frankreich stellen eine besondere Planungsherausforderung dar; der Genfersee und seine Ufer sind zentrale Schutzinteressen in der dichten urbanen Planung.

Erste Pflichtprüfpunkte (8 insgesamt):

  1. Conformité au plan directeur cantonal (Art. 10 LaLAT)
  2. Vérification ISOS (Art. 5 LPN)
  3. Protection du patrimoine bâti (LPMNS GE)

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GL Glarus

Kanton Glarus ist der drittkleinste Kanton der Schweiz und einzigartig durch seinen Einheitsgemeinde-Status seit der Gemeindefusion 2011. Die Raumplanung wird zentral durch die Gemeinde Glarus koordiniert, was Interessenabwägungen vereinfacht aber auch eine besondere Verantwortung schafft. Das enge Haupttal bietet begrenzte Bauzonen-Kapazitäten, weshalb Verdichtung und Nutzungsdurchmischung gegenüber dem Schutz der eng begrenzten Talböden sorgfältig abgewogen werden müssen.

Erste Pflichtprüfpunkte (8 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (RBG GL)
  2. ISOS/BLN-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz konsultieren (DSchG GL)

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GR Graubünden

Kanton Graubünden ist der flächengrösste Kanton der Schweiz und dreisprachig, was die Raumplanung vor besondere kommunikative Herausforderungen stellt. Der Tourismussektor schafft intensive Nutzungsinteressen in den Bergtälern, die mit dem Schutz der einzigartigen Landschaften (zahlreiche BLN-Objekte, UNESCO Weltnaturerbe Sardona, Nationalpark) abgewogen werden müssen. Zweitwohnungsthematik und die Initiative gegen Zweitwohnungen haben die Interessenabwägung im alpinen Bereich grundlegend verändert.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (Art. 10 KRG)
  2. ISOS/BLN-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Kantonale Schutzverordnungen konsultieren (NSchG GR)

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JU Jura

Kanton Jura ist der jüngste Schweizer Kanton und verfügt über eine besonders wertvolle Naturlandschaft mit dem Freiberge-Hochplateau (Franchise-Berg), einem der letzten unberührten Moorlandschaftsgebiete der Schweiz. Die Freiberge als Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Art. 78 Abs. 5 BV) sind in der Interessenabwägung ein absolutes Ausschlusskriterium für bauliche Entwicklungen. Die Revitalisierung des Areals von Delémont und die Förderung wirtschaftlicher Ansiedlungen bringen Nutzungsinteressen hervor, die sensibel mit den Juranaturlandschaften abzuwägen sind.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Conformité au plan directeur cantonal (LCAT JU)
  2. Vérification ISOS (Art. 5 LPN)
  3. Inventaire cantonal du patrimoine bâti (LPBC JU)

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LU Luzern

Kanton Luzern kombiniert intensiv genutzte Agglomerationsgebiete rund um die Stadt Luzern mit ländlichen Bergregionen im Entlebuch. Bei der Interessenabwägung sind einerseits die Verdichtungsinteressen im Agglomerationsgürtel, andererseits die Schutzinteressen des UNESCO-Biosphärenreservats Entlebuch massgebend. Der Reuss- und der Kleine-Emme-Korridor stellen wichtige Gewässerräume dar, die in vielen kommunalen Planungsvorhaben als Schutzinteressen berücksichtigt werden müssen.

Erste Pflichtprüfpunkte (10 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (§ 10 PBG)
  2. Kantonales Ortsbildinventar konsultieren (§ 63 PBG)
  3. Denkmalschutzobjekte prüfen (DSchG LU)

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NE Neuenburg

Kanton Neuenburg liegt zwischen dem Jurabogen und dem Neuenburgersee und ist durch die Uhren- und Feinmechanikindustrie geprägt, die besondere Nutzungsinteressen (Industrie- und Gewerbezonen) in die Interessenabwägung einbringt. Der Neuenburgersee mit seinen Ufergebieten und die geschützte Pfahlbaulandschaft (UNESCO Weltkulturerbe) sind gewichtige Schutzinteressen. Der Juranordfuss und die Hochtalregionen des Val-de-Travers bilden wertvolle BLN-Landschaften, die in der kantonalen Richtplanung besonders berücksichtigt werden.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Conformité au plan directeur cantonal (LCAT NE)
  2. Vérification ISOS (Art. 5 LPN)
  3. Protection du patrimoine (LSPC NE)

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NW Nidwalden

Kanton Nidwalden liegt am Vierwaldstättersee und steht vor der Herausforderung, Siedlungsentwicklung im Tal mit dem Schutz der Seeufer und der alpinen Bergzonen zu vereinbaren. Bei Planungsvorhaben in Seenähe sind Uferschutz, Hochwasserschutz und Gewässerraum regelmässig als gewichtige Schutzinteressen in die Interessenabwägung einzubeziehen. Die Nähe zur Agglomeration Luzern erhöht den Siedlungsdruck und intensiviert Konflikte zwischen Wohnnutzung und Landschaftsschutz.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (BauG NW)
  2. ISOS/BLN-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz konsultieren (DSchG NW)

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OW Obwalden

Kanton Obwalden ist ein kleiner, stark gebirgig geprägter Innerschweizer Kanton mit grossem Anteil an Wald- und Alpflächen. Die Interessenabwägung wird dominiert von Fragen des Tourismus, der Talentwicklung im Sarneraatal und des Schutzes alpiner Landschaften. Das Melchsee-Frutt-Gebiet und die Seenlandschaft des Sarnersees sind typische Konfliktfelder zwischen Erholungsnutzung, Naturschutz und baulicher Entwicklung.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (BauG OW)
  2. ISOS/BLN-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz konsultieren (DSchG OW)

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SG St. Gallen

Kanton St. Gallen umfasst die drittgrösste Stadtregion der Schweiz und reicht von der Stadtregion St. Gallen bis zu den alpinen Gebieten im Sarganserland und im Toggenburg. Bei der Interessenabwägung sind die Verdichtungsinteressen im urbanen Raum, der Schutz der Vorarlberger Rheintal-Überflutungsgebiete und die BLN-Objekte im Alpstein relevant. Das Rheintal als enger Korridor konzentriert Siedlung, Infrastruktur und Naturschutz auf engem Raum und produziert entsprechende Interessenkonflikte.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (Art. 10 PBG)
  2. Kantonale Schutzverordnungen konsultieren (NHG SG)
  3. Waldabstand 30m prüfen (WaG SG)

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SH Schaffhausen

Kanton Schaffhausen ist der nördlichste Schweizer Kanton und durch die Enklave-Lage besondere Herausforderungen der Raumplanung ausgesetzt. Der Rhein als Bundesgewässer und die Schaffhauser Reblandschaft (Teil des Klettgaus) sind wichtige Schutzinteressen in der Interessenabwägung. Die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons — insbesondere die Ansiedlung von Industrieunternehmen und die Nähe zum deutschen Südbaden — schafft Nutzungsinteressen, die mit dem Schutz von Landschaft und Ortsbildern abgewogen werden müssen.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (BauG SH)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz konsultieren (DSchG SH)

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SO Solothurn

Kanton Solothurn liegt im Mittelland und ist stark durch die Industriestandorte entlang der Aare sowie die Agglomerationen Olten und Solothurn geprägt. Bei der Interessenabwägung spielen der Schutz der gut erhaltenen Altstadt Solothurns (ISOS-Ortsbildschutz), die ausgedehnten Fruchtfolgeflächen im Mittelland und die Gewässerräume entlang von Aare und Emme eine wichtige Rolle. Der Jura-Südfuss mit seinen Schutzgebieten bildet einen markanten Gegenpol zu den Entwicklungsinteressen im Talboden.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (PBG SO)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz konsultieren (DSchG SO)

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SZ Schwyz

Kanton Schwyz liegt im Einzugsgebiet der Agglomeration Zürich und sieht sich einem starken Siedlungsdruck ausgesetzt. Besonders die Seeufergebiete am Zürich- und Vierwaldstättersee sind in Interessenabwägungen stark umkämpft zwischen touristischer Nutzung, Wohnen und Uferschutz. Das Teilgebiet Innerschwyz hat mit den Seen und Voralpenlandschaften zahlreiche BLN-Objekte, die als gewichtige Schutzinteressen in die Planungsprozesse einfliessen.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (PBG SZ)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz konsultieren (DSchG SZ)

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TG Thurgau

Kanton Thurgau liegt am Bodensee und zeichnet sich durch eine starke Obstwirtschaft und Landwirtschaft aus, die als Nutzungsinteressen in Konkurrenz zu Siedlungsentwicklungsinteressen stehen. Der Bodensee als internationales Schutzgewässer und die Seeufer stellen übergeordnete Schutzinteressen dar, die auch bei kommunalen Planungsvorhaben zu berücksichtigen sind. Die Abstandsregelung zum Seeufer und der Schutz der typischen Thurgauer Obstgarten-Kulturlandschaft prägen die Interessenabwägungspraxis.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (PBG TG)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Denkmalschutz konsultieren (DSchG TG)

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TI Tessin

Kanton Tessin ist der einzige vollständig italienischsprachige Kanton und weist eine besondere Planungskultur auf, die sich von der Deutschschweizer Raumplanung unterscheidet. Die Seenlandschaften von Lago Maggiore und Lago di Lugano sind markante Schutzinteressen, die mit dem enormen Siedlungsdruck und dem Tourismus konkurrieren. Die grenzüberschreitende Pendlerproblematik mit Norditalien und die Transformation ehemaliger Industriezonen im Sottoceneri-Tal prägen aktuelle Interessenabwägungen.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Conformità al piano direttore cantonale (Art. 18 LST)
  2. Verifica ISOS/BLN (Art. 5 LPN)
  3. Inventario cantonale dei beni protetti (LST TI)

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UR Uri

Kanton Uri ist geprägt durch alpine Topographie und einen sehr hohen Anteil an Schutzgebieten, insbesondere BLN-Landschaften und Naturschutzgebiete. Die Reuss als Haupttal konzentriert Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung auf engem Raum, wodurch Interessenabwägungen oft Konflikte zwischen Hochwasserschutz, Naturgefahren und Siedlungsinteressen thematisieren. Die Transitachse Gotthard bringt nationale Verkehrsinteressen in Konflikt mit lokalen Wohnqualitäts- und Landschaftsschutzanliegen.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (PBG UR)
  2. ISOS/BLN-Verträglichkeit prüfen (Alpentäler) (Art. 5 NHG)
  3. Kantonales Schutzinventar konsultieren (NHG UR)

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VD Waadt

Kanton Waadt ist der bevölkerungsmässig viertgrösste Kanton und weist mit Lausanne und der Arc Lémanique einen der dynamischsten Wachstumskorridore der Schweiz auf. Interessenabwägungen werden geprägt durch den Schutz der Rebberge am Genfersee (UNESCO Weltkulturerbe Lavaux), die Gletschergebiete und BLN-Landschaften des Waadtländer Voralpenraums sowie den intensiven Siedlungsdruck entlang der SBB-Intercity-Achse. Der Schutz der landwirtschaftlichen Grundstruktur im Mittelland steht in direkter Konkurrenz zu Entwicklungsinteressen der Agglomeration Lausanne.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Conformité au plan directeur cantonal (Art. 26 LATC)
  2. Vérification ISOS/IFP (Art. 5 LPN)
  3. Inventaire cantonal des monuments historiques (LPNMS VD)

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VS Wallis

Kanton Wallis ist geprägt durch das Rhonetal als zentralen Entwicklungskorridor und ausgedehnte alpine Schutzgebiete. Die starke Zweiwohnungsproblematik (insbesondere in Ferienorten wie Verbier, Zermatt, Saas-Fee) hat die Raumplanung grundlegend verändert und erfordert besonders sorgfältige Interessenabwägungen zwischen Tourismusentwicklung und Orts-/Landschaftsbildschutz. Die Rhone-Revitalisierung und der Schutz vor alpinen Naturgefahren sind übergeordnete Schutzinteressen, die in nahezu allen kommunalen Planungsverfahren relevant sind.

Erste Pflichtprüfpunkte (10 insgesamt):

  1. Conformité au plan directeur cantonal — Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (SGS 701.1 (LCAT))
  2. ISOS/BLN-Verträglichkeit prüfen — Wallis weist zahlreiche BLN-Objekte auf (u.a. Aletsch UNESCO-Welterbe, Pfynwald) (Art. 5 NHG)
  3. Kantonales Bauinventar konsultieren (Inventaire cantonal des bâtiments protégés) (kantonales Denkmalschutzrecht VS)

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ZG Zug

Kanton Zug ist einer der wohlhabendsten und dichtestbesiedelten Kantone der Schweiz mit extremem Siedlungsdruck. Interessenabwägungen drehen sich häufig um die Verdichtung in der Agglomeration Zug/Baar, die Qualität der verbleibenden Landwirtschafts- und Grünräume sowie den Schutz der Zuger Seeufer. Die hohen Bodenpreise und die Steuerprivilegien für Unternehmen schaffen besondere Interessenkonflikte zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Raumqualität.

Erste Pflichtprüfpunkte (9 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (PBG ZG)
  2. ISOS-Verträglichkeit prüfen (Art. 5 NHG)
  3. Kantonales Schutzinventar konsultieren (NLG ZG)

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ZH Zürich

Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz und steht vor grossen Herausforderungen der Innenentwicklung. Bei der Interessenabwägung spielen insbesondere die Verdichtung in bestehenden Bauzonen, der Schutz von ISOS-Ortsbildern und die ÖV-Erschliessung eine zentrale Rolle. Die Limmattalbahn und der Ausbau des S-Bahn-Netzes schaffen neue Entwicklungskorridore, an denen Nutzungsinteressen und Lärmschutzanliegen gegeneinander abzuwägen sind.

Erste Pflichtprüfpunkte (13 insgesamt):

  1. Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan prüfen (§ 16 PBG)
  2. Kommunalen Siedlungsleitbild-Nachweis erbringen (§ 2 PBG)
  3. ISOS-Verträglichkeit bei Ortsbildperimetern prüfen (Art. 5 NHG)

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Häufige Fragen

Ist der Planungsbericht nach Art. 47 RPV in allen Kantonen Pflicht?

Ja. Art. 47 RPV ist Bundesrecht und gilt in allen 26 Kantonen: Die Behörde, die einen Nutzungsplan erlässt, muss der kantonalen Genehmigungsbehörde einen Bericht einreichen. Die Kantone regeln nur die Ausgestaltung unterschiedlich, etwa Gliederung, Formulare, Pflichtprüfpunkte und die zuständige Amtsstelle.

Welcher Kanton hat den höchsten Mehrwertausgleich?

Nach den hier hinterlegten Kantonsdaten ist es Basel-Stadt mit 50 Prozent. Der bundesrechtliche Mindestsatz nach Art. 5 RPG beträgt 20 Prozent bei Einzonungen; 24 Kantone bleiben auf diesem Minimum, 2 gehen darüber hinaus (Bern 40% und Basel-Stadt 50%).

Was muss ein Planungsbericht mindestens enthalten?

Sinngemäss nach Art. 47 RPV: den Nachweis, dass die Planung mit den Richtplänen von Bund und Kanton übereinstimmt, wie die Interessen nach Art. 3 RPV berücksichtigt und gegeneinander abgewogen wurden, wie mit Anregungen aus der Mitwirkung umgegangen wurde, und wie die Bauzonen bemessen sind. Dazu kommen kantonale Pflichtprüfpunkte wie Lärm, Naturgefahren, Gewässerraum oder Fruchtfolgeflächen.

Wer prüft den Planungsbericht?

Die kantonale Genehmigungsbehörde, in der Regel das Amt für Raumentwicklung oder die Raumplanungsfachstelle des Kantons (teils Regierungsrat oder zuständiges Departement). Sie prüft im Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren, ob die Planung recht- und zweckmässig ist. Die Tabelle nennt für jeden Kanton das zuständige Amt.

Wie unterscheidet sich der Planungsbericht von der Interessenabwägung?

Die Interessenabwägung ist der methodische Vorgang nach Art. 3 RPV: Interessen erfassen, beurteilen, gegeneinander abwägen. Der Planungsbericht ist das Dokument, das diesen Vorgang gegenüber der Genehmigungsbehörde nachvollziehbar dokumentiert. Ohne saubere Interessenabwägung fehlt dem Bericht der Kern; ohne Bericht bleibt die Abwägung unbelegt.

Weiterführend

Zuletzt aktualisiert: · Autor: , Raum- und Stadtplaner, SPEKTRUM Partner GmbH